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Grillplätze in den Stadtteilen Ober-Florstadt, Leidhecken, Staden und Nieder Mockstadt.
Es finden keine Vermietungen im Zeitraum vom 01. Oktober bis 31. März statt.
Die Grillhütten sind Eigentum der Stadt Florstadt. Anträge auf Benutzung sind an den Magistrat der Stadt Florstadt, Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 61197 Florstadt, zu richten.
Die Grillhütten können sämtliche Privatpersonen, Vereinen, Verbänden sowie Schulen der Stadt Florstadt und Auswärtigen auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge auf Benutzung sind mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich zu stellen.
Die Anmietung der Grillhütte ist verbindlich, bei Absage bzw. Nichtinanspruchnahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € festgesetzt.
Sehr geehrte Bürgerin,
sehr geehrter Bürger,
über dieses Online-Formular haben Sie die Möglichkeit eine Anfrage zur Anmietung einer Grillhütte der Stadt Florstadt zu stellen.
Es handelt sich hierbei nur um eine Anfrage und keine feste Zusage.
Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und uns bei Ihnen melden.
Eine Anmietung kommt erst mit Abschluss eines Mietvertrages zustande.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.