Abfallinfos

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

bitte benutzen Sie ab sofort für Fragen/Beschwerden rund um den Abfall folgende
E-Mail Adresse: 
Abfall@Florstadt.de

Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können. 

Hier möchten wir Ihnen gerne einige nützliche Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie Ihren Müll fachgerecht entsorgen. Klicken Sie hierzu einfach die jeweilige Sparte an, zu welcher Sie gerne mehr Informationen hätten.

Leistungsbeschreibung

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen („Blauer Engel“) verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt
Für die Abholung von Altpapier, Karton usw. fallen keine Gebühren an.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

Rechtsgrundlage

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).

Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).

Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.

Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls.

Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt
Die Abholung der Biotonne erfolgt in regelmäßigen Abständen. Bitte entnehmen Sie die Abfuhrtermine aus dem Abfallkalender der Stadt Florstadt.

Biokunststoffe (Plastik) gehören nicht in die Biotonne

Kompostierbare Kunststoffbeutel werden als Störstoff aussortiert – Papiertüten und Zeitungspapier zum Sammeln von Bioabfall empfohlen. Während der letzten Jahre finden sich vermehrt biologisch abbaubare Kunststoffe im Handel: Verkaufsschalen für Fleisch, Trinkbecher und Bioabfallbeutel. Die biologisch abbaubaren Beutel werden gerne für die Sammlung von Bioabfall verwendet, weil die Nutzer sie praktisch finden und die Biotonne sauber bleibt. Zudem denken die Verbraucher, dass die aus nachwachsenden pflanzlichen Rohstoffen wie Mais und Weizen hergestellten Biokunststoffe in Kompostierungsanlagen ökologisch verwertet werden.

„Die Biobeutel sind optisch kaum von anderen Plastiktüten zu unterscheiden. In unserer Kompostierungsanlage in Niddatal-Ilbenstadt, in der alle Abfälle aus Wetterauer Biotonnen verarbeitet werden, werden sie als Störstoffe vollautomatisch aussortiert. Wir müssen sie dann als Restabfall mit zusätzlichen Kosten entsorgen. Gerade die Leute, die glauben, mit der Verwendung solcher Beutel umweltfreundlich zu handeln, sind enttäuscht, wenn sie bei einer Führung durch unsere Aufbereitungshalle erfahren, dass ihre extra gekauften Beutel im Restmüll landen“, erläutert Dr. Jürgen Roth, Geschäftsführer der Kompostierung Wetterau, die das Humus und Erdenwerk betreibt. Die Zusatzkosten gehen letztendlich in die Kalkulation der Bioabfallgebühren ein, die die Städte und Gemeinden bezahlen müssen.

Auch die Müllwerker können die „kompostierbaren“ Kunststoffbeutel von normalen Plastiktüten schlecht unterscheiden. Für den Bürger besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen „falscher“ Befüllung ungeleert stehen bleibt. „Auch das Umweltbundesamt sieht die Kompostierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen für keine sinnvolle Art der Verwertung. In einer Stellungnahme stellt das Umweltbundesamt keine rechtzeitige Verrottung und keinen Nutzen für die Umwelt fest. Zudem stellte sich heraus, dass Beutel nicht nur aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, sondern auch aus Öl und anderen fossilen Rohstoffen“, ergänzt Roth.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises empfiehlt, den Bioabfall in Papiertüten, die auch im Handel angeboten werden, zu sammeln oder die Küchenabfälle direkt in Zeitungspapier einzuwickeln. So werden die Fliegen von den Bioabfällen ferngehalten und damit einer Madenbildung in der Biotonne weitgehend vorgebeugt. Außerdem werden Flüssigkeiten im Bioabfall durch das Zeitungspapier gut aufgesaugt, so dass die Biotonne nicht so stark verschmutzt.

Bioabfall lässt sich problemlos in Papiertüten und der Zeitung von gestern sammeln.

Ansprechpartnerin Öffentlichkeitsarbeit
Birgit Simon
Telefon: 0 60 31 / 90 66 – 38
Telefax: 0 60 31 / 90 66 – 51
E-Mail: b.simon@awb-wetterau.de

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Bioabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Abholung der Biotonne ist in Hessen die jeweilige Gemeinde/ Stadt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf einen Abfallzweckverband übertragen wurde.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt

Bürger die Ihren Biomüll kompostieren, können sich vom Benutzungszwang der Biotonne befreien lassen. Hierzu muss dieser Antrag ausgefüllt werden.

Leistungsbeschreibung

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.

In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.

Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt.
Sie können Ihren Elektromüll kostenlos auf den Recyclinghöfen des Wetteraukreises abgeben.
Sie finden die verschiedenen Recyclinghöfe unter dem folgendem Link:

An wen muss ich mich wenden?

Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.

Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)

Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

Kurztext

  • Elektroschrott entsorgen
  • Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden
  • Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen
  • Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
  • Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts)

Typisierung

3

Leistungsbeschreibung

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.

Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.

Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.

Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

  • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
  • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen

 

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt

Die Abfuhr der gelben Tonnen erfolgt zu festgelegten Terminen. Diese entnehmen Sie bitte dem städtischen Abfallkalender.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

An wen muss ich mich wenden?

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde /Stadt bzw. des Abfallzweckverbandes, wie und wo die Wertstoffe eingesammelt werden. In vielen Fällen können Sie diese Information auch auf der jeweiligen Web-Site über ein „Abfall ABC“ nachschlagen.

Für die Einsammlung von Verpackungsabfällen sind die dualen Systeme zuständig. Diese haben vor Ort ein privates Entsorgungsunternehmen oder den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Einsammlung beauftragt.

Die meisten Kommunen und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt
Die Gelben Tonnen werden im Auftrag des Dualen Systems Deutschland (DSD) abgefahren. Die Remondis GmbH & Co. KG
Industriestr. 31, 63654 Büdingen ist Vertragspartner des Dualen Systems im Wetteraukreis und somit zuständig für die Verteilung und Abholung der gelben Tonnen in Florstadt. Für Rückfragen und weitere Informationen zur gelben Tonne wenden Sie sich daher bitte direkt an die Fa. Remondis, welche über die Festnetznummer 06042 961197 erreichbar ist.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Kurztext

  • Wertstoffe Entsorgung
  • Die Sammlung und Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz erfolgt durch die dualen Systeme
  • Die Sammlung und Entsorgung von sonstigen Wertstoffen erfolgt regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Regelungen zur Entsorgung von Wertstoffen (außer Verpackungen) sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben
  • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts) sowie die dualen Systeme für die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz

Typisierung

3

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt
Sie können Ihre gefährlichen Abfälle über das Schadstoffmobil entsorgen.
Die Termine, sowie die Abgabeorte können Sie dem städtischen Abfallkalender, sowie auf der Webseite des AWB entnehmen.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

An wen muss ich mich wenden?

Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

Rechtsgrundlage

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.

Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).

Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.

Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt
Die Abholung/Abfuhr von Grünabfällen erfolgt zu festgelegten Terminen. Diese können Sie dem städtischen Abfallkalender entnehmen.
Für die Sammlung von Grünabfall können Sie am Service-Schalter der Stadt Florstadt extra hierfür vorgesehene Abfallsäcke (1,00€/Stück) erwerben.

Grünabfälle dürfen nicht mehr, wie bisher gewohnt, in Kartonagen verpackt werden. Diese werden künftig nicht mehr mitgenommen!

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt
Die Abholung von Grünabfall an den festgelegten Terminen ist für Sie kostenlos.

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.

Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.

Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Leistungsbeschreibung

Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt
Für die Abholung der Restmülltonne (grau) gibt es festgelegte Termine. Diese können Sie dem städtischen Abfallkalender entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

Rechtsgrundlage

Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Leistungsbeschreibung

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt
Für die Abholung von Sperrmüll gibt es festgelegte Termine. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Stadtverwaltung unter der 06035-96990

Die Abfuhr ist vorgesehen für sperrigen Hausrat aus privaten Haushalten, wie z.B. für alte Sofas, Sessel, Schränke, Betten, Matratzen, Tische und Teppiche. Sperrig sind all die Gegenstände, die nicht in eine 120L Abfalltonne (Restmülltonne) hineinpassen.

Kleinteile entsorgen Sie bitte über die Restmülltonne!

Bei sperrigem Material, das kein Hausrat ist, wie z.B. Türen (ohne Glas), Balken, Bretter, Zäune, gilt, dass dieses Material nur mitgenommen wird, wenn es von Wohngrundstücken stammt und die Bauarbeiten in Eigenhilfe erfolgt sind.

Bretter sind auf eine Länge von maximal 2,00 m zu kürzen.

Nicht mitgenommen werden: alle Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Elektroherde, Fernseher, Computer, Monitore, Tiefkühltruhen, Radios etc. All diese Geräte können kostenlos bei den verschiedenen Recyclinghöfen des Wetteraukreises abgegeben werden.

Außerdem nicht mitgenommen wird: Fenster, Spiegel, Aquarien, mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz oder Altholz aus dem Außenbereich. Besagtes Holz kann an folgenden Recyclinghof-Standorten entsorgt werden: Butzbach, Echzell, Friedberg, Ortenberg und Niddatal.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für – Stadt Florstadt

Für die Abholung des Sperrmülls werden pauschal 55,00 € berechnet.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Rechtsgrundlage

Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Ihr Anliegen direkt online starten

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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