Sie sind hier: Startseite ยป Zweitwohnungssteuer bezahlen
Leistungsbeschreibung
Die Stรคdte und Gemeinden in Hessen kรถnnen in eigener Zustรคndigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die neben einer Hauptwohnung in derselben Gemeinde oder in einer anderen Gemeinde eine weitere Wohnung innehaben. Die Zweitwohnungssteuer wird in der Gemeinde des zweiten Wohnsitzes erhoben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentรผmer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Ausnahmen:ย ย Die Zweitwohnungsteuersatzung kann Befreiungen zulassen, etwa fรผr alle nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, die die Nebenwohnung aus beruflichen Grรผnden รผberwiegend nutzen oder fรผr Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen.
Hinweis:ย Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zustรคndigen Behรถrde anzumelden.
Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Welche Gebรผhren fallen an?
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jรคhrliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsรผbliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenstรคndigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Rechtsgrundlage
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
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