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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhรคngig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehรถrde anzumelden.
Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljรคhrig und ist fรผr Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehรถrde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehรถrde eine schriftliche Bestรคtigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestรคtigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenรผber der Meldebehรถrde bestรคtigen.
Die Bestรคtigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
Fรผr die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefรผllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu รผberprรผfen haben.
Verfahrensablauf
Das persรถnliche Erscheinen bei der zustรคndigen Meldebehรถrde ist grundsรคtzlich Pflicht. Verfรผgt Ihre Meldebehรถrde รผber einen Online-Dienst zur Anmeldung kรถnnen Sie, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, sich mit Ihren Nutzerkonto (BundID) anmelden.
Zustรคndige Stelle
Die Meldebehรถrde Ihres neuen Wohnortes ist zustรคndig.
Voraussetzungen
Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine รnderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Fรผr eine Online-Anmeldung benรถtigen Sie:
โขย ย ย Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
โขย ย ย Wohnungsgeberbestรคtigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Fรผr die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehรถrde benรถtigen Sie:
โขย ย ย Personalausweis und/oder Reisepass als Identitรคtsnachweis und zur รnderung der Wohnungsangaben
โขย ย ย Wohnungsgeberbestรคtigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusรคtzlich benรถtigt von
โขย ย ย aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestรคtigung, Tag des Ein- und Auszugs)
โขย ย ย betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
โขย ย ย Personen, die nicht selbst erscheinen kรถnnen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Welche Gebรผhren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehรถrde Ihres neuen Wohnortes anzumelden.
Verspรคtete Anmeldungen kรถnnen mit einem Buรgeld geahndet werden.
Rechtsgrundlage
Antrรคge / Formulare
Manche Meldebehรถrden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Kurztext
Typisierung
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