Wohnung Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhรคngig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehรถrde anzumelden.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljรคhrig und ist fรผr Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorรผbergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjรคhrig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lรคsst, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafรผr sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persรถnliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitรคten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehรถrde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehรถrde eine schriftliche Bestรคtigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestรคtigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenรผber der Meldebehรถrde bestรคtigen.

Die Bestรคtigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentรผmer ist, auch den Namen des Eigentรผmers,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach ยง 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Fรผr die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufรผllen und zu unterschreiben.

In der Regel wird die Meldebehรถrde Ihnen den Meldeschein jedoch vorausgefรผllt vorgelegen. Er ist dann lediglich zu รผberprรผfen und gegebenenfallsย zu berichtigen beziehungsweise zu ergรคnzen.

Gleiches gilt fรผr die elektronische Anmeldung im Rahmen eines entsprechenden Online-Dienstes.

Wenn Sie aus bestimmten Grรผnden nicht wollen, dass persรถnliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fรคllen die Mรถglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darรผber hinaus gegebenenfalls die Mรถglichkeit eine Auskunfts- und รœbermittlungssperre zu beantragen.

Verfahrensablauf

Das persรถnliche Erscheinen bei der zustรคndigen Meldebehรถrde ist grundsรคtzlich Pflicht,ย es sei denn, die Anmeldung erfolgt elektronisch im Rahmen eines Online-Dienstes.

Zustรคndige Stelle

Zustรคndig ist die Meldebehรถrde Ihres Wohnortes.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

  • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefรผllt bereitgestellt)
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitรคtsnachweis und zur ร„nderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestรคtigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusรคtzlich benรถtigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestรคtigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen kรถnnen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehรถrige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frรผhere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zustรคndige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehรถrde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspรคtete Anmeldungen kรถnnen mit einem BuรŸgeld geahndet werden.

Bearbeitungsdauer

Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehรถrde ausgestellt)

Rechtsgrundlage

Antrรคge / Formulare

Manche Meldebehรถrden bieten Formulare im Internet an.

Hat die Meldebehรถrde Ihres neuen Wohnortes fรผr die Anmeldung einen Internet-Zugang erรถffnet, kรถnnen Sie sich durch die รœbermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz รผber diesen Zugang anmelden.

  • Vollmacht zur An- & UmmeldungZiehen Sie um und mรถchten eine andere Person dazu bevollmรคchtigen, Sie an- oder umzumelden, so nutzen Sie bitte dieses Formular.
  • WohnungsgeberbescheinigungWenn Sie in eine Wohnung oder ein Haus ziehen und Sie nicht der Eigentรผmer sind, mรผssen Sie dieses Formular von Ihrem Vermieter ausfรผllen lassen.

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.