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Leistungsbeschreibung
Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender auรerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorรผbergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Gebรผhr betrรคgt fรผr die Entgegennahme der Anzeige
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veranstaltung ist 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch รถffentliche Ankรผndigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschรคftsmรครig erbrachte Befรถrderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll. Dies gilt auch fรผr Wanderlager, die im Ausland veranstaltet werden.
Rechtsgrundlage
Antrรคge / Formulare
Fรผr die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform kรถnnen Sie Ihre Antrรคge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne kรถnnen Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu kรถnnen, mรผssen Sie sich zunรคchst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
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