Wahlschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall mรผssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen kรถnnen. Sie kรถnnen aber auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehรถrde beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen kรถnnen, kรถnnen Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persรถnlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Mรถglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen kรถnnen.

Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein kรถnnen Sie folgendermaรŸen beantragen:

  • Sie sprechen persรถnlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag โ€“ Sie kรถnnen hierfรผr den Vordruck auf der Rรผckseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
  • ย Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag) oder Sie senden eine E-Mail an Ihre Gemeindebehรถrde mit folgenden Angaben:
    - Vornamen, Name
    - Geburtsdatum
    - Adresse,
    und falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden soll auch diese.
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen fรผr Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht mรถglich.

Voraussetzungen

Sie sind fรผr die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wรคhlerverzeichnis eingetragen.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag fรผr Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.

Welche Gebรผhren fallen an?

Es fallen keine Gebรผhren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen kรถnnen grundsรคtzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 15.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 13.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Nur in Ausnahmefรคllen (z.B. wenn Sie nicht in das Wรคhlerverzeichnis aufgenommen wurden und die Frist fรผr einen Antrag auf Aufnahme in das Wรคhlerverzeichnis oder die Frist fรผr einen Einspruch gegen das Wรคhlerverzeichnis unverschuldet versรคumt haben) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Wenn Sie glaubhaft versichern kรถnnen, dass Sie Ihren Wahlschein fรผr die Bundestagswahl verloren haben oder Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann Ihnen bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bei Kommunalwahlen kann Ihnen ein neuer Wahlschein bis zum Wahltage, 15 Uhr, erteilt werden, wenn Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.

Sind Sie wegen einer Behinderung gehindert, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestรคtigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklรคrten Willen gekennzeichnet wurde.

Wenn man wahlberechtigt, aber nicht in das Wรคhlerverzeichnis eingetragen ist, erhรคlt man auf Antrag einen Wahlschein

  • wenn man nachweist, dass man ohne Verschulden die Frist fรผr einen Antrag auf Aufnahme in das Wรคhlerverzeichnis (bis 21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wรคhlerverzeichnis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) versรคumt hat,
  • das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist fรผr einen Antrag auf Aufnahme in das Wรคhlerverzeichnis oder Einspruchsfrist gegen das Wรคhlerverzeichnis entstanden ist,
  • ย oder wenn das Wahlrecht erst im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wรคhlerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

Mit einem Wahlschein kann man auch in jedem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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