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Leistungsbeschreibung
Die Bรผrgerinnen und Bรผrger kรถnnen sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bรผrgermeistern und Landrรคten sowie die Einfรผhrung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Mรถglichkeiten der Bรผrgerinnen und Bรผrger, Einfluss zu nehmen, noch gestรคrkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstรผtzung der Kreiswahlleiter sowie der Stรคdte und Gemeinden durchgefรผhrt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bรผrgermeister und Landrรคte, die Wahl der Auslรคnderbeirรคte sowie die Bรผrgerbegehren und Bรผrgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Stรคdte, Gemeinden und Landkreise durchgefรผhrt.
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