Vorkaufsrecht der Gemeinde – Negativzeugnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei รœbertragungen von Grundstรผcken hat die Gemeinde in bestimmten Fรคllen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstรผcken, fรผr die der Bebauungsplan eine Nutzung fรผr รถffentliche Zwecke festlegt,
  • Grundstรผcken, die in einem fรถrmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein solches Grundstรผck erwerben, benรถtigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestรคtigt die Gemeinde, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht fรผr das Grundstรผck hat oder
  • dieses nicht ausรผbt.

Verfahrensablauf

Die Verkรคufer- oder die Kรคuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fรคllen รผbernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstรผck liegt.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

Kaufvertrag

Welche Gebรผhren fallen an?

Die Kosten fรผr ein Negativzeugnis sind in den Gemeinden unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vor Ort.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nur binnen 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung รผber den Kaufvertrag ausรผben.

Rechtsgrundlage

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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