Sie sind hier: Startseite ยป Veranstaltungen: StVO – Erlaubnisse und Ausnahmen
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen, fรผr die Straรen mehr als verkehrsรผblich in Anspruch genommen werden, bedรผrfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:
Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzรผge im Sinne von ยง 14 des "Versammlungsgesetzes" sowie ortsรผbliche Prozessionen und andere ortsรผbliche Kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere รถrtliche Brauchtumsveranstaltungen.
Voraussetzungen Eine Erlaubnis darf nur fรผr solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgefรผhrt werden. Der Veranstalter muss die Gewรคhr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehรถrde durchgefรผhrt wird.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis darf nur fรผr solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgefรผhrt werden. Der Veranstalter muss die Gewรคhr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehรถrde durchgefรผhrt wird.
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Gebรผhr richtet sich nach der Gebรผhrenordnung fรผr Maรnahmen im Straรenverkehr; innerhalb der zutreffenden Gebรผhrennummer nach der Grรถรe der Veranstaltung. Neben der Gebรผhr fรผr die Erteilung der Erlaubnis kรถnnen gesondert Gebรผhren fรผr die Sondernutzung der Straรen anfallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei sehr groรen Veranstaltungen entsprechend frรผhzeitiger.
Rechtsgrundlage
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
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