Eine Erklรคrung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklรคrung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendรคmtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklรคrung der Mutter, werden in รถffentlich Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes mรถglich.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsรคtzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklรคrung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, mรผssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.
Schreibt das auslรคndische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls รถffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklรคrungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendรคmtern und Notaren abgegeben werden.
- Der anerkennende Mann erklรคrt Vater des Kindes zu sein.
- Der Standesbeamte/ Die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklรคrung zu prรผfen, um unwirksame Anerkennungen mรถglichst zu verhindern.
- Insbesondere geprรผft:
- Die Identitรคt des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
- Die Geschรคftsfรคhigkeit der Beteiligten
- Etwaige frรผhere Statusfeststellungen
- Der/Die Standesbeamte/in klรคrt รผber die die namensrechtlichen Folgen auf.
- Die Anerkennung wird รถffentlich beurkundet
Voraussetzungen
- Die Anerkennung und die Zustimmung mรผssen รถffentlich beurkundet werden.
- Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Stadesamt, bei Jugendรคmtern und Notaren abgegeben werden.
- Die Anerkennung ist nicht empfangsbedรผrftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behรถrde.
- Es gilt das Verbot der missbrรคuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gem. ยง 1597a. BGB
- Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung).
- Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
- Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen.
- Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
- Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
- Fรผr die Wirksamkeit der Erklรคrung รผber die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsรคchlichen Abstammungsverhรคltnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklรคrungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
- Wer in der Geschรคftsfรคhigkeit beschrรคnkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Fรผr Geschรคftsunfรคhige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen.; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
- Fรผr die Zustimmung der Mutter gelten die gleichen Vorschriften.
- Fรผr ein geschรคftsunfรคhiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
- Anerkennungen oder Zustimmungen kรถnnen nicht durch eine bevollmรคchtigte Person erklรคrt werden.
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
- Nachweis zur Identitรคt (z.B. Personalausweis, Reisepass, IdKarte)
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklรคrungen sind gebรผhrenfrei.
Ggf. 30 โฌ fรผr die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Anerkennungserklรคrung kann zeitlich unbeschrรคnkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (prรคnatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso fรผr totgeborene Kinder abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtung
- Feststellungsverfahren
Antrรคge / Formulare
- Formulare: beim Standesamt
- Onlineverfahren mรถglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persรถnliches Erscheinen nรถtig: ja