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Leistungsbeschreibung
Der Toilettenwagen ist Eigentum der Stadt Florstadt. Er wird vorrangig den รถrtlichen Vereinen bei der Durchfรผhrung von Veranstaltungen in der Stadt Florstadt zu Verfรผgung gestellt.
Die Vermietung erfolgt grundsรคtzlich nach dem zeitlichen Eingang der entsprechenden Antrรคge. Dabei behรคlt sich die Stadt Florstadt das Recht vor, bei einem wichtigen Grund die Zusage zu widerrufen, wobei Ersatzansprรผche von vornherein ausgeschlossen werden.
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Gebรผhren fรผr die Benutzung des Toilettenwagens betragen
Fรผr den Hin-, Rรผcktransport und Anschluss, nur innerhalb der Stadt Florstadt, werden pauschal 75,00 โฌ erhoben. Bei Selbstabholern entfรคllt diese Gebรผhr.
Rechtsgrundlage
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.