Sterbefall anzeigen

Leistungsbeschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefรคllen in Krankenhรคusern, Alten- und Pflegeheimen und รคhnlichen Einrichtungen den Trรคger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in hรคuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. ย jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehรถren auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige รผbernehmen.)

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall ist spรคtestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zustรคndigen Standesamt anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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