Sie sind hier: Startseite ยป Sterbefall anzeigen
Leistungsbeschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefรคllen in Krankenhรคusern, Alten- und Pflegeheimen und รคhnlichen Einrichtungen den Trรคger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Sterbefall ist spรคtestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zustรคndigen Standesamt anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.