Spielhallenerlaubnis

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmรครŸig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgerรคten mit Gewinnmรถglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benรถtigen Sie eine Erlaubnis.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

โ€ขย ย  ย Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
โ€ขย ย  ย Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
โ€ขย ย  ย Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet;
โ€ขย ย  ย Ggf. รœbersetzung des Handelsregisterauszugs
โ€ขย ย  ย Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Fรผhrungszeugnis)
โ€ขย ย  ย Gรผltiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
โ€ขย ย  ย Bescheinigung in Steuersachen des zustรคndigen Finanzamtes
โ€ขย ย  ย Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Rรคume
โ€ขย ย  ย Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgerรคten mit Gewinnmรถglichkeit (nach ยง 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
โ€ขย ย  ย Bestรคtigung รผber die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerรคtes (nach ยง 33c Abs. 3 GewO)
โ€ขย ย  ย Sozialkonzept und Schulungsnachweise (nach ยง 4 Abs. 1 HSpielhG). Nรคhere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Landesstelle fรผr Suchtfragen e. V.:

Welche Gebรผhren fallen an?
Vorkasse: Nein
Die Gebรผhr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung fรผr den Geschรคftsbereich des Ministeriums des Innern und fรผr Sport (VwKostO-MdIS) erhoben und kann mindestens EUR 222,00 und hรถchstens EUR 5.500 betragen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?
Ggf. wird von der zustรคndigen Behรถrde die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangt (nach ยง 16 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)).
Hinweise zum Vollzug des Hessischen Spielhallengesetzes finden Sie auf der Website des Hessischen Ministerium des Innern und fรผr Sport (unter Bรผrger und Staat > Glรผcksspiel). Diese Hinweise haben keinen fรถrmlichen Rechtscharakter, bieten aber eine Hilfestellung bei der Anwendung des Spielhallenrechts.

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.