Nebenwohnung abmelden

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, mรผssen Sie sich fรผr diese Wohnung abmelden.

Zustรคndige Stelle
Die Meldebehรถrde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Mit Inkrafttreten des 2. BMGร„ndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulรคssig sein.

Voraussetzungen
Auszug aus einer Nebenwohnung

Welche Gebรผhren fallen an?
Es fallen keine Gebรผhren an.

Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie kรถnnen die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Rechtsgrundlage

Antrรคge / Formulare
Manche Meldebehรถrden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.