Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)

Leistungsbeschreibung
Eine BaumaรŸnahme kann sich auf die Nachbargrundstรผcke des Baugrundstรผckes auswirken. Deshalb enthalten die Hessische Bauordnung sowie das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung verschiedene Vorschriften, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen.

Hierzu zรคhlen z. B. die Festsetzung eines Bebauungsplans รผber die zulรคssige bauliche Nutzung durch Ausweisung von Baugebieten sowie die bauordnungsrechtlichen Grenzabstรคnde fรผr Gebรคude und Nebengebรคude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So kรถnnen diese in bestimmten Fรคllen Einsicht in die Bauakte nehmen.

Neben diesem รถffentlich-rechtlichen Aspekt gibt es noch das Hessische Nachbarrechtsgesetz, das dem Zivilrecht zugeordnet ist. Die Bauaufsichtsbehรถrden sind nicht befugt, zivilrechtliche Ansprรผche zu prรผfen oder hierzu Rechtsauskรผnfte zu erteilen.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

Um konkrete Rechtsauskรผnfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Dies kann sein:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
  • notarieller Kaufvertrag
  • Auszug aus dem Eigentรผmerverzeichnis des Katasterkartenwerkes

Hinweis:ย Mieter haben in der Regel kein berechtigtes Interesse

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch Broschรผre "Nachbarrecht" (Hessisches Ministerium der Justiz ).

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

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Donnerstag

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und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

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