Sie sind hier: Startseite ยป Melderegister – Eintragen einer Auskunftssperre
Leistungsbeschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu mรผssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr fรผr Leben, Gesundheit, persรถnliche Freiheit oder รคhnliche schutzwรผrdige Interessen entstehen kann.
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zustรคndigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe mรผssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr fรผr Leben, Gesundheit, persรถnliche Freiheit oder รคhnliche schutzwรผrdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persรถnlich durch Vorsprache in der Behรถrde gestellt werden.
Anschlieรend werden Ihre Angaben durch die zustรคndige Stelle รผberprรผft. Ergibt sich aus dieser รberprรผfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre fรผr 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht รถffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur fรผr die Wohnung, fรผr die sie beantragt wurde.
Sie kรถnnen die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlรคngern lassen.
Zustรคndige Stelle
die Meldebehรถrde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlรคngert werden.
Rechtsgrundlage
Herausgebende Stelle
Dr. Laier, RL VII2
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