Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Leistungsbeschreibung
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde kรถnnen Sie beim Standesamt beantragen. Hierfรผr wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begrรผndung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begrรผndung einer Lebenspartnerschaft und enthรคlt die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begrรผndung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begrรผndung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

Sie kรถnnen jederzeit beim Standesamt, in dessen Zustรคndigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begrรผndet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie kรถnnen die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

โ€ข Lebenspartnerschaftsurkunde
โ€ข Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begrรผndung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschlieรŸlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

โ€ข neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits gefรผhrt) oder
โ€ข als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

AuรŸer den Angaben enthรคlt der Ausdruck auch spรคtere ร„nderungen, wie gegebenenfalls Auflรถsungsvermerke

Verfahrensablauf

Persรถnliche Beantragung:

Die persรถnliche Beantragung erfolgt folgendermaรŸen:

  • Fรผr eine persรถnliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
  • Sie mรผssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebรผhr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

AuรŸer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde fรผr Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post:

Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zustรคndige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
  • ย Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Begrรผndung der Lebenspartnerschaft
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • ggf. weitere Nachweise z. B. fรผr das rechtliche Interesse
  • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebรผhrenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.

Online-Beantragung:
Sie kรถnnen die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt.

Voraussetzungen

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persรถnliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschrรคnkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
โ€ขย ย  ย Sie sind mindestens 16 Jahre alt
โ€ขย ย  ย Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
โ€ขย ย  ย Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
โ€ขย ย  ย Sie sind ein Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
โ€ข
Andere Personen, also auch nรคhere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kรถnnen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begrรผndet, mรผssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

Fรผr die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benรถtigen Sie:

โ€ขย ย  ย Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online mรผssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
โ€ขย ย  ย bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
โ€ขย ย  ย fรผr andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Welche Gebรผhren fallen an?

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zustรคndiges Standesamt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  • Ab dem 1. Oktober 2017 kรถnnen auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schlieรŸen; die Begrรผndung einer Lebenspartnerschaft ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mรถglich.
  • ร„ndern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensรคnderung oder eine Auflรถsung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergรคnzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
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