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Leistungsbeschreibung
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde kรถnnen Sie beim Standesamt beantragen. Hierfรผr wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begrรผndung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begrรผndung einer Lebenspartnerschaft und enthรคlt die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begrรผndung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begrรผndung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie kรถnnen jederzeit beim Standesamt, in dessen Zustรคndigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begrรผndet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie kรถnnen die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
โข Lebenspartnerschaftsurkunde
โข Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begrรผndung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschlieรlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
โข neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits gefรผhrt) oder
โข als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Auรer den Angaben enthรคlt der Ausdruck auch spรคtere รnderungen, wie gegebenenfalls Auflรถsungsvermerke
Verfahrensablauf
Persรถnliche Beantragung:
Die persรถnliche Beantragung erfolgt folgendermaรen:
Auรer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde fรผr Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
Online-Beantragung:
Sie kรถnnen die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt.
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persรถnliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschrรคnkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
โขย ย ย Sie sind mindestens 16 Jahre alt
โขย ย ย Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
โขย ย ย Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
โขย ย ย Sie sind ein Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
โข
Andere Personen, also auch nรคhere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kรถnnen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begrรผndet, mรผssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Fรผr die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benรถtigen Sie:
โขย ย ย Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online mรผssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
โขย ย ย bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
โขย ย ย fรผr andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zustรคndiges Standesamt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.