Lebenspartnerschaft – Aufhebung

Leistungsbeschreibung
Eine Lebenspartnerschaft kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

Fรผr die Antragstellung beim zustรคndigen Amtsgericht โ€“ Familiengericht โ€“ wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwรคltin bzw. an einen Rechtsanwalt. Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner benรถtigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn sie oder er der Aufhebung zustimmt und selbst keine Antrรคge stellen will.

Im gerichtlichen Verfahren wird geprรผft, ob einer der Aufhebungsgrรผnde vorliegt.

Verfahrensablauf

Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwรคltin muss in Ihrem Namen die Aufhebung beim Familiengericht beantragen.

  • Das Gericht stellt den Aufhebungsantrag Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner zu. Fรผr die Zustimmung zum Scheidungsantrag besteht kein Anwaltszwang.
  • Im Termin zur mรผndlichen Verhandlung รผber den Aufhebungsantrag werden die Lebenspartner in der Regel zu den Aufhebungsvoraussetzungen persรถnlich angehรถrt.
  • Sofern die Aufhebungsvoraussetzungen vorliegen, wird das Familiengericht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch Beschluss aussprechen.

Voraussetzungen

  • ย Sie leben seit einem Jahr getrennt und
    • wollen beide die Aufhebung oder
    • es kann nicht erwartet werden, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft zwischen Ihnen wieder hergestellt werden kann oder
  • Sie leben bereits drei Jahre getrennt oder
  • Sie lebenย noch nicht ein Jahr getrennt,ย die Fortsetzung derย Partnerschaft wรคre aber fรผr Sie aus Grรผnden, die in

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

In der Regel mรผssen hierfรผr vorgelegt werden:

  • Ihr Lichtbildausweis
  • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift

Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihre Rechtsanwรคltin oder Ihre Rechtsanwalt von Ihnen benรถtigt.

Welche Gebรผhren fallen an?

  • Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergรผtungsgesetz (RVG)
  • Kosten des Gerichts, ยง 43 Gesetz รผber Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
  • jeweils Berechnung nach der Hรถhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermรถgensabhรคngig)
  • bei Bedรผrftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden
  • Das Gericht ordnet in der Regel eine Kostenaufhebung an. Dies bedeutet, dass jeder der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner die eigenen Anwaltskosten und die Hรคlfte der Gerichtskosten trรคgt.
  • Haben die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner eine andere Vereinbarung รผber die Kosten getroffen, kann das Gericht dieser ganz oder teilweise zustimmen.
  • Bei der Zurรผckweisung des Aufhebungsantrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller alle Kosten tragen.
  • Tipp: Konkrete Auskรผnfte รผber die im Verfahren entstehenden Kosten erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwรคltin.

Welche Fristen muss ich beachten?

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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