Landschaftsschutz

Leistungsbeschreibung

Der Landschaftsschutz umfasst alle MaรŸnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

  • Leistungs- und Funktionsfรคhigkeit des Naturhaushaltes,
  • Regenerationsfรคhigkeit und nachhaltigen Nutzungsfรคhigkeit der Naturgรผter,
  • Vielfalt, Eigenart oder Schรถnheit des Landschaftsbildes,
  • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
  • besonderen Bedeutung fรผr die Erholung.

Um Landschaften zu schรผtzen, kรถnnen bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklรคrt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verรคndern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfรคhigkeit des Naturhaushaltes beeintrรคchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch fรผr die Nutzung durch kรผnftige Generationen zu sichern.

Rechtsgrundlage

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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