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Leistungsbeschreibung
Einย Kirchenaustrittย muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Einย Kircheneintrittย oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maรgeblichen Kirchengemeinde zu erklรคren.
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Gebรผhr fรผr den Kirchenaustritt betrรคgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Gesetz รผber die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz)
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.