Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Leistungsbeschreibung

Einย Kirchenaustrittย muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Einย Kircheneintrittย oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maรŸgeblichen Kirchengemeinde zu erklรคren.

Welche Gebรผhren fallen an?
Die Gebรผhr fรผr den Kirchenaustritt betrรคgt 30,00 Euro.

Rechtsgrundlage
Gesetz รผber die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz)

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.