Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbeschreibung

Neben der Polizei รผberwachen die Stรคdte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den flieรŸenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch BuรŸgeldbescheid geahndet. Die Zustรคndigkeit kommunaler Verkehrsรผberwachungen liegt bei den Ordnungsรคmtern der Stรคdte und Gemeinden.

Weitere Informationen erhalten Sie รผber die Zentrale BuรŸgeldstelle im Regierungsprรคsidium Kassel.

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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