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Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine รถrtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht fรผr das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, mรผssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Verfahrensablauf
Sie kรถnnen in der Regel Ihren Hund persรถnlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zustรคndigen Stelle anmelden. Fรผr die Anmeldung kรถnnen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgefรผhrt oder am Halsband befestigt werden.
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehรถrigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmรครig vor,
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Hรถhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der รถrtlichen Gebรผhrensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich fรผr den zweiten und jeden weiteren Hund oder fรผr bestimmte Rassen wesentlich erhรถhen. Nรคhere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
| Ersthund | ย 54,00โฌ |
| Zweithund | 114,00โฌ |
| jeder weitere Hund | 168,00โฌ |
Die Hundesteuer ist jeweils am 01. Juli des laufenden Jahres fรคllig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss unverzรผglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Rechtsgrundlage
Gesetz รผber kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Was sollte ich noch wissen?
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestรคtigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich รผber die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefรคhrlichen Hund handelt.
Antrรคge / Formulare
Hund - Anmeldung (Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.