Hundesteuer – Hund abmelden

Leistungsbeschreibung
Sie mรผssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
Sie keinen Hund mehr haben.

Verfahrensablauf
Sie kรถnnen in der Regel Ihren Hund persรถnlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Fรผr die Abmeldung kรถnnen Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

  • Hundesteuermarke
  • bei persรถnlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestรคtigung

Hinweis:ย Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Welche Gebรผhren fallen an?
In der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese mรถglicherweise zurรผck.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist in der รถrtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Rechtsgrundlage

Gesetz รผber kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Was sollte ich noch wissen?

Sie mรผssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Bemerkungen

Siehe auch

Antrรคge / Formulare

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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