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Leistungsbeschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauantrรคgen, Mitteilungen รผber Baumaรnahmen oder auf Antrag der Eigentรผmer durch die Gemeinden vergeben. Straรennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfรผllen eine Ordnungsfunktion fรผr alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu kรถnnen, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu รคndern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentรผmer des Grundstรผcks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die รถrtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen รผberprรผft. Der/die Grundstรผckseigentรผmer/in wird danach aufgefordert, fรผr eine vom Verkehrraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden 2 gleichwertige Systeme praktiziert: das so genannte Pariser System mit einer Art Reiรverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straรe auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und lรคuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straรe, wobei es durch die unterschiedliche Grรถรe der einzelnen Grundstรผcke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realitรคt nicht gegenรผber liegen) sowie das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straรenseite mit 1, lรคuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straรe fort und dann auf der anderen Straรenseite zurรผck).
Rechtsgrundlage
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