Gurtanlege- und Helmtragepflicht – Befreiung

Leistungsbeschreibung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass wรคhrend der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Fรผhren von Kraftrรคdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Mรถglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie kรถnnen von derย Gurtanlegepflichtย befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Grรผnden nicht mรถglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die KรถrpergrรถรŸe weniger als 150 cm betrรคgt.
  • ย Sie kรถnnen von derย Helmtragepflichtย befreit werden,
  • wenn es aus gesundheitlichen Grรผnden nicht mรถglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Sofern die Voraussetzungen fรผr eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine รคrztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Grรผnden zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Fรผr die KรถrpergrรถรŸe unter 150 cm ist ebenfalls ein รคrztliches Attest mit der gemessenen KรถrpergrรถรŸe mitzubringen.

Welche Gebรผhren fallen an?
Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im รœbrigen liegen die Gebรผhren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet fรผr ein Jahr erteilt es sei denn, die รคrztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.

Rechtsgrundlage

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