Grundsteuer Festsetzung

Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knรผpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstรผcks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz sind

land- und forstwirtschaftliches Vermรถgen (Grundsteuer A),
Grundvermรถgen und Betriebsvermรถgen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Einheitswert bildet die Grundlage fรผr den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschlieรŸt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlรคsst den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschรผre โ€žSteuern von A โ€“ Zโ€œ zu entnehmen.

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

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