Gewerbezentralregisterauskunft

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag erhรคlt jede natรผrliche oder juristische Person Auskunft รผber die im Gewerbezentralregister eingetragenen VerstรถรŸe gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskrรคftige BuรŸgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher VerstรถรŸe, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benรถtigt.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt fรผr Justiz in Bonn ausgestellt.

Die Auskunft kann von einer natรผrlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zustรคndig sind hier die Stadtverwaltungen (Gemeindevorstรคnde) der Wohnsitzgemeinden. Bei der Antragstellung kรถnnen Sie sich nicht vertreten lassen.

Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behรถrdliche Zustรคndigkeit fรผr die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

Die hรคufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • ย fรผr private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
    (behรถrdlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
  • ย zur Vorlage bei einer Behรถrde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behรถrde zugesandt.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

  • ย Bei einer Auskunft fรผr eine natรผrliche Person:
    gรผltiger Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers; bei Vorlage des Reisepasses zusรคtzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • ย Bei einer Auskunft fรผr eine juristische Person:
    • gรผltiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters der Firma; bei Vorlage des Reisepasses zusรคtzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Auszug aus dem Handelsregister
  • ย Bei einer Auskunft zur Vorlage bei einer Behรถrde zusรคtzlich:
    die Anschrift der Behรถrde und die Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschรคftszeichens

Welche Gebรผhren fallen an?

Die Gebรผhren betragen 13,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erstellung durch das Bundesamt der Justiz betrรคgt regelmรครŸig weniger als eine Woche. Allerdings kรถnnen insbesondere durch eine lรคngere Dauer der postalischen รœbermittlung Verzรถgerungen auftreten. Eilbedรผrftige Fรคlle bitte mit der Gemeindeverwaltung des Wohnortes bzw. Firmensitzes abklรคren.

Rechtsgrundlage

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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