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Leistungsbeschreibung
Auf Antrag erhรคlt jede natรผrliche oder juristische Person Auskunft รผber die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstรถรe gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskrรคftige Buรgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstรถรe, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benรถtigt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt fรผr Justiz in Bonn ausgestellt.
Die Auskunft kann von einer natรผrlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zustรคndig sind hier die Stadtverwaltungen (Gemeindevorstรคnde) der Wohnsitzgemeinden. Bei der Antragstellung kรถnnen Sie sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behรถrdliche Zustรคndigkeit fรผr die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die hรคufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Gebรผhren betragen 13,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erstellung durch das Bundesamt der Justiz betrรคgt regelmรครig weniger als eine Woche. Allerdings kรถnnen insbesondere durch eine lรคngere Dauer der postalischen รbermittlung Verzรถgerungen auftreten. Eilbedรผrftige Fรคlle bitte mit der Gemeindeverwaltung des Wohnortes bzw. Firmensitzes abklรคren.
Rechtsgrundlage
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