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Leistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knรผpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persรถnlichen Verhรคltnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfรคhigkeit) zu berรผcksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, fรผr dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Ist die Tรคtigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, so ist Steuerschuldner die Gesellschaft.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkรผnfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.
Gewinne aus einer freiberuflichen, land- und forstwirtschaftlichen oder vermรถgensverwaltenden Tรคtigkeit (bspw. Vermietung und Verpachtung) sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Besteuerungsgrundlage fรผr die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens fรผr den dem gewerbesteuerlichen Erhebungszeitraum entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berรผcksichtigen ist, korrigiert um bestimmte Hinzurechnungen und Kรผrzungen. Der Gewerbeertrag wird bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften noch um einen Freibetrag in Hรถhe von EUR 24.500 gekรผrzt. Wird der Betrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben, wird der Freibetrag nicht gewรคhrt.
Ausgehend vom Gewerbeertrag wird durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag der Gewerbesteuermessbetrag ermittelt.
Die Gewerbesteuer errechnet sich dann aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist. Der Hebesatz betrรคgt 200 Prozent, wenn die Gemeinde keinen hรถheren Hebesatz festgesetzt hat.
Verfahrensablauf
Gewerbesteuererklรคrungen sind beim Finanzamt grundsรคtzlich in elektronischer Form einzureichen. Fรผr die Gewerbesteuererklรคrung steht die kostenlose Software โMein ELSTERโ zur Verfรผgung.
Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklรคrung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid fรผr die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen. Zustรคndig fรผr die Gewerbesteuerfestsetzung ist die Gemeinde, in der sich das Unternehmen befindet.
Rechtsgrundlage
Antrรคge / Formulare
Nรคhere Informationen zur elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklรคrung finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums der Finanzen oder unter der Webseite zur "ELSTER".
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.