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Leistungsbeschreibung
Das Gewerberegister ein Verzeichnis der รถrtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen gefรผhrt. Fรผr die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbststรคndigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
Die รbermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tรคtigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prรผfungen รผbermittelt.
An nichtรถffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) kรถnnen erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tรคtigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung รผbermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ยง 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlรผssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benรถtigt werden usw.) noch die Vorlage einschlรคgiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Gebรผhr fรผr die Auskunft aus dem Gewerberegister betrรคgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Auรendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebรผhrenhรถhe nach dem Zeitaufwand.
Bei Auskรผnften รผber einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, betrรคgt die Gebรผhr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Gewerberegister ist kein รถffentliches Register. Es genieรt als solches keinen รถffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.