Gewerbe ummelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zustรคndigkeitsbereichs der bisher schon zustรคndigen Gemeinde verlegen mรถchten, mรผssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbststรคndigen Zweigstelle wechseln. Zustรคndig ist das รถrtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.

Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe
  • Verwaltung eigenen Vermรถgens

Sollten Sie Ihre Gewerbetรคtigkeit รคndern, mรผssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschรคft kรผnftig Waren oder Leistungen ausschlieรŸlich oder zusรคtzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschรคftsรผblich sind.

Darรผber hinaus mรผssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende รคndert.

Bei einer ร„nderung der Gewerbetรคtigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.

Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmรคchtigten Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )vonย den gesetzlichen Vertretern

Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bรผrgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschรคftsfรผhrungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.

Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zustรคndigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, mรผssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

Welche Gebรผhren fallen an?

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebรผhrenordnung des Landes sowie nach den Gebรผhrensatzungen der nach Landesrecht zustรคndigen Stellen.

Die konkrete Hรถhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.

Gebรผhr:ย 28,00 โ‚ฌ
Vorkasse:ย Nein

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2

Fรผr die Anzeige der Ummeldung
Gebรผhr:ย 8,00 โ‚ฌ
Vorkasse:ย Nein

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2

Fรผr das Ausstellen einer Empfangsbestรคtigung gemรครŸ Ziffer 2132

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.