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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zustรคndigkeitsbereichs der bisher schon zustรคndigen Gemeinde verlegen mรถchten, mรผssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbststรคndigen Zweigstelle wechseln. Zustรคndig ist das รถrtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:
Sollten Sie Ihre Gewerbetรคtigkeit รคndern, mรผssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschรคft kรผnftig Waren oder Leistungen ausschlieรlich oder zusรคtzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschรคftsรผblich sind.
Darรผber hinaus mรผssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende รคndert.
Bei einer รnderung der Gewerbetรคtigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmรคchtigten Vertretern:
Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bรผrgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschรคftsfรผhrungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zustรคndigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, mรผssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebรผhrenordnung des Landes sowie nach den Gebรผhrensatzungen der nach Landesrecht zustรคndigen Stellen.
Die konkrete Hรถhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2
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