Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

Leistungsbeschreibung

Grundsรคtzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen.
Fรผr einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprรผfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tรคtigkeiten erlaubnispflichtig:

  • Taxiunternehmen
  • Buchfรผhrungshelfer
  • Finanzanlagenvermittler
  • Gรผterkraftverkehrsunternehmen
  • Handel mit freiverkรคuflichen Arzneimitteln
  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
  • in Teilbereichen das Handwerk
  • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
  • Inkassobรผros
  • Krankentransporte
  • Immobilien- und Darlehensmakler
  • Pflegedienste
  • Privatkrankenanstalten
  • Spielhallen
  • Tรคtigkeiten im Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler

Sie mรผssen bei diesen Gewerben Ihre persรถnliche Zuverlรคssigkeit, teilweise Ihre fachliche Eignung und/oder gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfรคhigkeit und/oder bestimmte rรคumliche Verhรคltnisse nachweisen kรถnnen.

Welche Gebรผhren fallen an?
Gebรผhren werden nach der Gebรผhrenverordnung des Landes erhoben.

Rechtsgrundlage

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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