Gewerbe anmelden

Leistungsbeschreibung

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstรคtte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeรผbt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:

  • einen Betrieb neu errichten,
  • eine Zweigniederlassung neu errichten,
  • eine unselbststรคndige Zweigstelle neu errichten,
  • einen bestehenden Betrieb รผbernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
  • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
  • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behรถrde in den Bereich einer anderen Behรถrde verlegen (gilt bei der einen Behรถrde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behรถrde als Neuerrichtung).

Sie mรผssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tรคtigkeit handelt.

Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:

  • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
  • Freie Berufe
  • Verwaltung eigenen Vermรถgens

Informieren Sie sich frรผhzeitig darรผber, welche persรถnlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfรผllen mรผssen, um in diesen Gewerbebereichen tรคtig werden zu kรถnnen.

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zustรคndigen Behรถrden die รœberwachung der Gewerbeausรผbung sowie statistische Erhebungen zu ermรถglichen.

Verfahrensablauf

Sie kรถnnen Ihr Gewerbe persรถnlich, online, per Post oder Fax anmelden.

  • Wenn die Anmeldung persรถnlich oder schriftlich erfolgt, mรผssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" โ€“ (GewA 1) ausfรผllen und persรถnlich unterschreiben.
  • Die zustรคndige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollstรคndig ausgefรผllt wurde
  • Die zustรคndige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
  • Das Verfahren kann รผber einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.

Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben.

Gewerbetreibende sind

  • natรผrliche Personen oder
  • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschrรคnkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)

Anzeigepflichtig sind:

  • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
  • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschรคftsfรผhrungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persรถnlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschรคftsfรผhrungsbefugnis besitzen
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

  • Nachweis der Identitรคt (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Welche Fristen muss ich beachten?
Sie mรผssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspรคteten Anmeldung kann eine GeldbuรŸe verhรคngt werden.

Bearbeitungsdauer

  • Bei persรถnlicher Vorsprache: sofort
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollstรคndig und korrekt ausgefรผllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Rechtsgrundlage

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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