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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen mรถchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder ย einer Zweigniederlassung oder einer unselbststรคndigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zustรคndigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschรคft am bisherigen Standort ab. Anschlieรend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes รคndern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunรคchst mรผssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschlieรend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbststรคndigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zustรคndigkeit innerhalb der Gemeinde etwas รคndert, genรผgt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmรคchtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschรคftsfรผhrungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebรผhrenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebรผhrensatzungen der nach Landesrecht zustรคndigen Stellen.
Da der Verwaltungsaufwand bei einer Gewerbeabmeldung hรคufig gering ist, fallen in der Regel keine Gebรผhren an. Dies wird von den Kommunen individuell nach Einzelfall entschieden
Antrรคge / Formulare
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.