Gewerbe abmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen mรถchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder ย einer Zweigniederlassung oder einer unselbststรคndigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zustรคndigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschรคft am bisherigen Standort ab. AnschlieรŸend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes รคndern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunรคchst mรผssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. AnschlieรŸend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbststรคndigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zustรคndigkeit innerhalb der Gemeinde etwas รคndert, genรผgt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmรคchtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschรคftsfรผhrungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identitรคt (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklรคrung zur Identitรคt).
  • ย Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)

Welche Gebรผhren fallen an?

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebรผhrenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebรผhrensatzungen der nach Landesrecht zustรคndigen Stellen.

Da der Verwaltungsaufwand bei einer Gewerbeabmeldung hรคufig gering ist, fallen in der Regel keine Gebรผhren an. Dies wird von den Kommunen individuell nach Einzelfall entschieden

Gebรผhr:ย 28,00 โ‚ฌ
Vorkasse:ย Nein
Die Hรถhe richtet sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand und betrรคgt fรผr die Gewerbeabmeldung 28 โ‚ฌ.
Gebรผhr:ย 8,00 โ‚ฌ
Vorkasse:ย Nein
Fรผr das Ausstellen einer Empfangsbescheinigung kรถnnen zusรคtzlich Gebรผhren anfallen.

Antrรคge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren mรถglich: ja (soweit angeboten)
  • Schriftform erforderlich: nein
  • ย Persรถnliches Erscheinen nรถtig: nein

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.