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Leistungsbeschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Sie kรถnnen sich auf der Grundlage des im zustรคndigen Standesamt gefรผhrten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem รbereinkommen vom 8. September 1976 รผber die Ausstellung mehrsprachiger Auszรผge aus Personenstandsbรผchern). Sie kรถnnen diese in vielen Lรคndern ohne รbersetzung verwenden.
Sie kรถnnen sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Verfahrensablauf
Sie mรผssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zustรคndigen Standesamt stellen.
Persรถnliche Antragstellung:
Beantragung per Post oder Fax:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde kรถnnen Sie den Antrag auch elektronisch รผber die Internetseite des Standesamtes stellen.
Zustรคndige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das fรผr Ihren Geburtsort zustรคndige Standesamt.
Voraussetzungen
Antrรคge kรถnnen stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persรถnliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschrรคnkungen
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Bei der Antragsstellung mรผssen Sie einreichen:
Welche Gebรผhren fallen an?
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro) , sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebรผhr festgesetzt hat.โ
Rechtsgrundlage
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
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