Antrรคge / Formulare
- Fundsachen(Schriftformerfordernis: Keine Schriftform erforderlich)
Sie sind hier: Startseite ยป Fundsachen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00ย Euro) gefunden haben, mรผssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbรผro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in รถffentlichen Gebรคuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstรคnde, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentรผmerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in grรถรeren zeitlichen Abstรคnden nach vorheriger Ankรผndigung durch das Fundbรผro รถffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung flieรen in den Haushalt der Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Antrรคge / Formulare
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.