Fundsachen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00ย Euro) gefunden haben, mรผssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbรผro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in รถffentlichen Gebรคuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstรคnde, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentรผmerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in grรถรŸeren zeitlichen Abstรคnden nach vorheriger Ankรผndigung durch das Fundbรผro รถffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung flieรŸen in den Haushalt der Gemeinde.

Spezielle Hinweise fรผr - Stadt Florstadt

 

Rechtsgrundlage

 

Antrรคge / Formulare

  • Fundsachen(Schriftformerfordernis: Keine Schriftform erforderlich)

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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