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Leistungsbeschreibung
Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 - 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschlieรung im Inland, auf Antrag auch fรผr Eheschlieรungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgefรผhrt worden ist. Es enthielt Angaben รผber die Ehegatten, die Eheschlieรungsdaten, die Namensfรผhrung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und รผber die Beendigung der Ehe.
Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthรคlt. Darรผber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.
Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 01. 01. 2009 ist die Anlegung und Fortfรผhrung von Familienbรผchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeintrรคge in den Eheregistern von den Heiratsstandesรคmtern fortgefรผhrt. Nach dort sind auch die alten Familienbรผcher abgegeben worden. Aus den als Heiratseintrรคgen fortzufรผhrenden Familienbรผchern kรถnnen beglaubigte Abschriften erteilt werden.
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