Familienbuch

Leistungsbeschreibung
Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 - 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder EheschlieรŸung im Inland, auf Antrag auch fรผr EheschlieรŸungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgefรผhrt worden ist. Es enthielt Angaben รผber die Ehegatten, die EheschlieรŸungsdaten, die Namensfรผhrung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und รผber die Beendigung der Ehe.

Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthรคlt. Darรผber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.

Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 01. 01. 2009 ist die Anlegung und Fortfรผhrung von Familienbรผchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeintrรคge in den Eheregistern von den Heiratsstandesรคmtern fortgefรผhrt. Nach dort sind auch die alten Familienbรผcher abgegeben worden. Aus den als Heiratseintrรคgen fortzufรผhrenden Familienbรผchern kรถnnen beglaubigte Abschriften erteilt werden.

 

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.