Eine Versammlung anzeigen

Leistungsbeschreibung

  • Wenn Sie eine Versammlung veranstalten mรถchten, mรผssen Sie dies spรคtestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zustรคndigen Behรถrde anzeigen.
  • Nach Eingang Ihrer Anzeige bei der zustรคndigen Behรถrde wird diese an die fรผr den Versammlungsort zustรคndige รถrtliche Ordnungsbehรถrde, an die Polizei und gegebenenfalls auch an weitere zu beteiligende Behรถrden weitergeleitet. Diese beteiligten Behรถrden kรถnnen dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
  • Soweit es nach Art und Umfang der Versammlung erforderlich ist, werden mit den beteiligten Behรถrden (Polizei, Ordnungsรคmtern) im Vorfeld Kooperationsgesprรคche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchfรผhrung der Versammlung durchgefรผhrt.

 

Rechtsgrundlage

 

Was sollte ich noch wissen?

  • Die zustรคndige Behรถrde kann nach Kooperationsgesprรคchen mit anderen beteiligten Behรถrden eine Beschrรคnkung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren fรผr die รถffentliche Sicherheit oder Ordnung zu befรผrchten sind, die diese MaรŸnahmen rechtfertigen.
  • Darรผber ist ein Bescheid zu erstellen, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.