Rechtsgrundlage
- ยงยง 55-68 Personenstandsgesetz( PStG)
- ยง 55 Verordnung zur Ausfรผhrung des Personenstandsgesetzes (PStV)Gesetz zu dem รbereinkommen vom 8. September 1976 รผber die Ausstellung mehrsprachiger Auszรผge aus Personenstandsbรผchern
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Leistungsbeschreibung
Haben Sie geheiratet und benรถtigen Sie eine neue Eheurkunde, kรถnnen Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfรผr wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zustรคndigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschlieรung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthรคlt die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschlieรung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschlieรung.
Sie kรถnnen die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschlieรung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschlieรlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
Verfahrensablauf
Persรถnliche Beantragung:
Die persรถnliche Beantragung erfolgt folgendermaรen:
Auรer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde fรผr Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
Online-Beantragung:
Sie kรถnnen die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Eheurkunde dann per Post zugeschickt.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persรถnliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschrรคnkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
Andere Personen, also auch nรคhere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kรถnnen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, mรผssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Fรผr die Beantragung einer Eheurkunde benรถtigen Sie:
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zustรคndiges Standesamt.
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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.