Leistungsbeschreibung
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfรคlle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden. Grundsรคtzlich dรผrfen nur Abfรคlle in Deponien abgelagert werden, wenn die fรผr die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien eingehalten werden. Fรผr Hausmรผll, Hausmรผll รคhnliche Gewerbeabfรคlle und andere Abfรคlle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie im Regelfall vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden mรผssen.
Verfahrensablauf
Fรผr einen hessenweit einheitlichen Vollzug der behรถrdlichen Tรคtigkeiten im Zusammenhang mit Deponien wurden unter Federfรผhrung des Hessischen Ministerium fรผr Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) Arbeitshilfen, Verfahrensbรผcher und Verfahrenshilfen zu diesen Themen erarbeitet. Diese sind รผber den Internetauftritt des Ministeriums abrufbar.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die rechtlichen Anforderungen an Deponien, die 2009 auf mehrere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verteilt waren, wurden mit der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 29.04.2009 zusammengefรผhrt bzw. aufgehoben.