Leistungsbeschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die รbereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfรคltigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestรคtigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstรผcken werden von Behรถrden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstรผck zur Vorlage bei einer Behรถrde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstรผck vorzulegen ist, benรถtigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benรถtigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe fรผr diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identitรคt (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstรผck mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Welche Gebรผhren fallen an?
Beglaubigungen sind grundsรคtzlich gebรผhrenpflichtig. รber die Hรถhe der Gebรผhr erteilt die zustรคndige Behรถrde Auskunft.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine รถffentliche Beurkundung oder eine รถffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behรถrden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschlieรliche Zustรคndigkeit einer bestimmten Behรถrde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszรผge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehรถrden).