Sie sind hier: Startseite ยป Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschlieรlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
Auรer den Angaben zur Geburt (einschlieรlich Geburtszeit und zusรคtzlichen Angaben zu den Eltern) enthรคlt der Ausdruck auch spรคtere รnderungen, wie etwa Adoption oder Namensรคnderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.
Verfahrensablauf
Persรถnliche Beantragung
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde fรผr Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
Zustรคndige Stelle
Standesamt des Geburtsortes
Voraussetzungen
Die persรถnlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke kรถnnen daher nur ausgestellt werden
sowie deren
Andere Personen, also auch nรคhere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kรถnnen (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende mรผssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Welche Gebรผhren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frรผhere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.