Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschlieรŸlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits gefรผhrt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

AuรŸer den Angaben zur Geburt (einschlieรŸlich Geburtszeit und zusรคtzlichen Angaben zu den Eltern) enthรคlt der Ausdruck auch spรคtere ร„nderungen, wie etwa Adoption oder Namensรคnderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.

 

Verfahrensablauf

Persรถnliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebรผhr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde fรผr Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zustรคndige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • ย Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebรผhrenbescheid.

 

Zustรคndige Stelle
Standesamt des Geburtsortes

 

Voraussetzungen

Die persรถnlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke kรถnnen daher nur ausgestellt werden

  • fรผr Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkรถmmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nรคhere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kรถnnen (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende mรผssen mindestens 16 Jahre alt sein.

 

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

 

Welche Gebรผhren fallen an?

Gebรผhr:ย 12,00 โ‚ฌ
Vorkasse:ย Nein
beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar)
Gebรผhr:ย 6,00 โ‚ฌ
Vorkasse:ย Nein
bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare,sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebรผhr festgesetzt hat
Vorkasse:ย Nein
Ausstellung fรผr gesetzliche Rentenversicherung

 

Rechtsgrundlage

 

Was sollte ich noch wissen?
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frรผhere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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