Bauvoranfrage stellen

Leistungsbeschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kรถnnen Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prรผfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den รถffentlich-rechtlichen Vorschriften รผbereinstimmt.

Gegenstand einer Bauvoranfrage kรถnnen alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprรผft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklรคrt werden soll, ob ein Grundstรผck nach dem geltenden Bauplanungsrecht รผberhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage kรถnnen finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle fรผr eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prรผfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhรคlt der Bauherr bereits frรผhzeitig Sicherheit รผber die Bebaubarkeit eines Grundstรผckes.

Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung fรผr diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsรคtzlich abweichen. Eine Verlรคngerung des Vorbescheides ist auf Antrag mรถglich.

 

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufรผgen, die fรผr die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.

Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums fรผr Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.

In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefรผgt sein.

Die genauen Unterlagen sind abhรคngig von der konkreten Bauvoranfrage.

 

Welche Gebรผhren fallen an?
Die Hรถhe der Gebรผhr ist abhรคngig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebรผhr mindestens 100 โ‚ฌ betragen. Die Gebรผhr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebรผhr wird zur Hรคlfte auf die endgรผltige Bauaufsichtsgebรผhr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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