Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

Leistungsbeschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehรถrden zustรคndig. Diese mรผssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehรถrde รผbergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

 

Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die รถffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefรคhrden, sollten Sie umgehend die Polizei verstรคndigen.

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort kรถnnen Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kรผmmert sich als Fundbehรถrde dann รผblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

Sie kรถnnen das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall รผbernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

 

Welche Unterlagen werden benรถtigt?
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

 

Welche Gebรผhren fallen an?
Keine

 

Rechtsgrundlage

 

Was sollte ich noch wissen?
Die Tierschutzvereine und Tierheime รผbernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe fรผr die Gesellschaft. Diese sind jederzeit fรผr Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich fรผr ein Haustier interessieren, kรถnnen Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

 

Antrรคge / Formulare

  • Fundsachen (Schriftformerfordernis: Keine Schriftform erforderlich)

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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