Sie sind hier: Startseite ยป Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme
Leistungsbeschreibung
Der Tod eines Menschen ist spรคtestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zustรคndigen Standesamt, in dessen Zustรคndigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.
Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Trรคger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.
Tritt der Sterbefall auรerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in hรคuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mรผndlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.
Verfahrensablauf
Sie selbst, eine Einrichtung oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zeigen den Tod beim zustรคndigen Standesamt an.
Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, kontaktieren Sie als Angehรถriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal einen Bestatter.
Der Arzt/das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und รผbergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als vorgenannte, verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zustรคndigen Standesamt mรผndlich an, oder beauftragen den Bestatter mit der Anzeige.
Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inkl. aller familienbezogenen Informationen, stellt die fรผr die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und รผbergibt diese dem Standesamt.
Dafรผr mรผssen Sie alle erforderlichen Unterlagen รผbergeben.
Das Standesamt รผberprรผft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollstรคndigkeit.
Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.
Voraussetzungen
Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, sind Sie in folgender Reihenfolge als Person
- die mit dem Verstorbenen in hรคuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet, den Sterbefall mรผndlich anzuzeigen.
Mit der Anzeige kรถnnen Sie auch ein Bestattungsunternehmen betrauen.
Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so kรถnnen Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.
Als Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sind Sie verpflichtet, den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Bei Anzeige eines Sterbefalls sollten Sie dem Standesamt
des Verstorbenen vorlegen.
Auf die Vorlage der Geburtsurkunde kรถnnen Sie ggf. verzichten, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Bitte informieren Sie sich ggf. beim zustรคndigen Standesamt.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies erforderlich ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spรคtestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann von Fall zu Fall variieren
Rechtsgrundlage
ยง 28-31 PstG
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
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