Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

Spezielle Hinweise für - Stadt Florstadt

Sie können Ihre gefährlichen Abfälle über das Schadstoffmobil entsorgen.
Die Termine, sowie die Abgabeorte können Sie dem städtischen Abfallkalender, sowie auf der Webseite des AWB entnehmen.

 

 

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

 

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

 

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

 

Bearbeitungsdauer

individuell

 

Rechtsgrundlage

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.