Übermittlungssperre im Melderegister – Information der Stadt Florstadt

28. Nov. 2025

Übermittlungssperre im Melderegister – Information der Stadt Florstadt

Damit können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten in bestimmten Fällen widersprechen. Dies betrifft insbesondere:

  • § 50 Abs. 1 BMG: Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • § 50 Abs. 2 BMG: Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse und Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
  • § 50 Abs. 3 BMG: Datenübermittlung an Adressbuchverlage
  • § 42 BMG: Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (in bestimmten Fällen)
  • bzw. andere in § 36 Abs. 2 BMG genannte Übermittlungen (z. B. Informationsweitergabe zum Wehrdienst)

Die Übermittlungssperre kann mit dem entsprechenden Formular und ohne Angabe von Gründen bei der Stadt Florstadt beantragt werden.
Der Antrag ist persönlich oder schriftlich möglich.

Das Formular finden Sie auf der Internetseite der Stadt Florstadt.

Für weitere Auskünfte steht das Einwohnermeldeamt Florstadt gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.