Heirat anmelden

Leistungsbeschreibung
Sie mรผssen die beabsichtigte EheschlieรŸung grundsรคtzlich persรถnlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zustรคndigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewรถhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung kรถnnen Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin fรผr die EheschlieรŸung, als auch die Daten, die fรผr die Prรผfung der Ehefรคhigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung รผbermitteln.
Der Ort, an dem Sie die EheschlieรŸung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kรถnnen Sie grundsรคtzlich in jedem Standesamt in Deutschland schlieรŸen.
Die standesamtliche EheschlieรŸung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhรคngig.
Bei der EheschlieรŸung mรผssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wรผnschen, kรถnnen Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen fรผhren wollen, kรถnnen Sie bei der EheschlieรŸung oder auch zu einem spรคteren Zeitpunkt festlegen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der EheschlieรŸung mรผssen Sie persรถnlich bei Ihrem รถrtlichen Standesamt stellen.

  • Um die EheschlieรŸung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zustรคndige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die EheschlieรŸung allein anmelden. Das Standesamt benรถtigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • ย Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die EheschlieรŸung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mรผndlich, schriftlich oder elektronisch.

Zustรคndige Stelle
Standesamt, in dessen Zustรคndigkeitsbereich einer der EheschlieรŸenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewรถhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewรถhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die EheschlieรŸung vornehmen soll

Voraussetzungen

  • Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljรคhrigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
  • Nicht zulรคssig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsรคtzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhรคltnis durch eine Adoption begrรผndet wurde.
  • Doppelehen dรผrfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten EheschlieรŸung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskrรคftiges gerichtliches Urteil aufgelรถst worden sein.
  • Wurde eine frรผhere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrรผcklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem fรผr die meisten Staaten der Europรคische Union (EU). Auch eine zuvor begrรผndete Lebenspartnerschaft muss aufgelรถst sein.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

Bei der Antragstellung mรผssen Sie einreichen:

  • ย wenn Sie die deutsche Staatsangehรถrigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
    • gรผltiger Personalausweis oder Reisepass
  • ย wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • ย wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • ย wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benรถtigen Sie zusรคtzlich:
    • Eheurkunde und rechtskrรคftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise รผber die Begrรผndung und die Auflรถsung der Lebenspartnerschaft oder
  • ย wenn Ihr frรผherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • ย die Eheurkunde oder
    • ย den Nachweis รผber die Begrรผndung der Lebenspartnerschaft sowie
    • ย die Sterbeurkunde des frรผheren Partners
  • ย erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
    • ย alle Heiratsurkunden
    • ย alle rechtskrรคftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgrรผnden)
    • ย eine vollstรคndige รœbersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenรผbersetzer
  • ย wenn Sie mit Ihrem zukรผnftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen fรผr Kinder sorgeberechtigt sind, benรถtigen Sie zusรคtzlich:
    • ย Geburtsurkunden der Kinder
  • ย bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • ย gรผltiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
    • ย Nachweis der Staatsangehรถrigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • ย Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehรถrde (nicht รคlter als 4 Wochen)
    • ย Geburtsurkunde
    • ย ggf. Ehefรคhigkeitszeugnis
    • ย Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Fรผr Partner aus Staaten, in denen keine Ehefรคhigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt รผber die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefรคhigkeitszeugnis vorlegen zu mรผssen. Diese wird vom Prรคsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benรถtigt das Standesamt grundsรคtzlich lรผckenlose รœbersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland รถffentlich bestellten und vereidigten รœbersetzer. Auslรคndische Urkunden bedรผrfen hรคufig auch einer Beglaubigung durch die zustรคndige auslรคndische Behรถrde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • ย weitere Unterlagen:
    • Das Standesamt kann unter Umstรคnden weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbรผrgerungsurkunde.

Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prรผfung fest, dass die Voraussetzungen fรผr eine EheschlieรŸung erfรผllt sind, kรถnnen Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die EheschlieรŸung erneut angemeldet werden.

Rechtsgrundlage

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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