Hundesteuer – Hund anmelden

Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine รถrtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht fรผr das Halten von Hunden erhoben werden.

Wenn Sie einen Hund halten, mรผssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Verfahrensablauf
Sie kรถnnen in der Regel Ihren Hund persรถnlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zustรคndigen Stelle anmelden. Fรผr die Anmeldung kรถnnen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgefรผhrt oder am Halsband befestigt werden.

Voraussetzungen

Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehรถrigen aufgenommen hat.

Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmรครŸig vor,

  • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
  • beiย Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes รผber einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

Welche Gebรผhren fallen an?

Die Hรถhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der รถrtlichen Gebรผhrensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich fรผr den zweiten und jeden weiteren Hund oder fรผr bestimmte Rassen wesentlich erhรถhen. Nรคhere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Spezielle Hinweise fรผr - Stadt Florstadt
Ersthund ย  54,00โ‚ฌ
Zweithund 114,00โ‚ฌ
jeder weitere Hund 168,00โ‚ฌ

Die Hundesteuer ist jeweils am 01. Juli des laufenden Jahres fรคllig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss unverzรผglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

Rechtsgrundlage

Gesetz รผber kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Was sollte ich noch wissen?
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestรคtigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

Bitte erkundigen Sie sich รผber die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefรคhrlichen Hund handelt.

Antrรคge / Formulare
Hund - Anmeldung (Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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