Sie sind hier: Startseite ยป Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehรถrigkeit kรถnnen Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder รคlter sind und keinen gรผltigen Reisepass besitzen, mรผssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie kรถnnen den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehรถrde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bรผrgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, kรถnnen Sie den Personalausweis auch bei einer Behรถrde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch kรถnnen zusรคtzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfรผgen automatisch รผber eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit kรถnnen Sie sich online gegenรผber Behรถrden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dรผrfen Sie nach Ihrem 16.ย Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewรคhlte sechsstellige PIN setzen zu kรถnnen. Danach kรถnnen Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrรผcke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungรผltig, bevor die Geltungsdauer ablรคuft, wenn
Ausnahme: รndert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Kรถrpergrรถรe, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungรผltig.
In allen Lรคndern der Europรคischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz kรถnnen Sie mit Ihrem gรผltigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Voraussetzungen
Wenn Sie einen Personalausweis auรerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Welche Gebรผhren fallen an?
Eine Gebรผhrenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen mรถglich.
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie mรผssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
fรผr Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer:ย 6 Jahre
fรผr Antragstellende ab 24 Jahren
Geltungsdauer:ย 10 Jahre
Rechtsgrundlage
ยง 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Antrรคge / Formulare
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.